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Leitern und Tritte

 

Leitern und Tritte, die nicht im arbeitssicherem Zustand sich befinden, stellen eine große Gefährdung für die Mitarbeiter dar.

AMS - Arbeitsschutz mit SystemJeder zweite Absturzunfall wird zur Arbeitsunfähigkeit, so das Ergebnis einer Studie der gesetzlichen Unfallversicherer. Deshalb verlangt die Betriebssicherheitsverordnung, dass jedes Unternehmen Ihre Leitern und Tritte in regelmäßigen Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Dafür fehlen jedoch oft im Betrieb die sachkundigen Mitarbeiter, die dies übernehmen können. Safe-Log übernimmt diese Sachkunde für Sie als Befähigte Person für die Prüfung von Leitern und Tritten gemäß BGI 694. Safe-Log informiert Sie über alle entscheidenden Aspekte im Bereich Leitern und Tritte, um eine gefahrlose Benutzung dieser Arbeitsmittel sicherzustellen in Form eines Abschlussberichtes (UVV_bericht) inkl. einer Bilddokumentation. Selbstverständlich werden Die auch über die betreffenden Rechtsvorschriften und die damit verbundenen Verantwortungs- und Haftungsfragen informiert, insbesondere die Vorschriften, die bußgeldbewehrt sind.

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Safe-Log besitzt das Wissen und die Erfahrung, um die jährliche Sachkundeprüfung an Leitern und Tritten fachkundig und rechtssicher durchführen zu können.




Wir prüfen nach den Inhalten folgender Vorschriften:

  • BetrSichV, TRBS 2121 Teil 2
  • BGI 694
  • Verantwortung und Haftung der zuständigen Verantwortlichen

Information in eigener Sache:

Zum 1. Januar 2008 ist die Unfallverhütungsvorschrift "Leitern und Tritte" außer Kraft getreten.

Die Unfallverhütungsvorschriften "Leitern und Tritte" (BGV D36) der GroLa BG und der BGE treten mit Wirkung zum 1. Januar 2008 außer Kraft.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) trifft Aussagen zur Bereitstellung und Benutzung von Leitern. Zur Vermeidung von Doppelregelungen wurde daher die Unfallverhütungsvorschrift "Leitern und Tritte" (BGV D 36) zurückgezogen.

In Ergänzung zur BetrSichV wurde eine "Handlungsanleitung" für den Umgang mit "Leitern und Tritten" (BGI 694) vom Fachausschuss "Bauliche Einrichtungen" der BGHW in Zusammenarbeit mit dem Fachausschuss "Bau", dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder sowie zahlreichen Verbänden erarbeitet.

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Die Handlungsanleitung enthält die wesentlichen Inhalte der UVV "Leitern und Tritte" und die auf Leitern bezogenen Teile der UVV "Bauarbeiten" und ist ebenfalls branchenübergreifend aufgebaut. Damit wird eine Handlungshilfe zur Umsetzung der BetrSichV zur Verfügung gestellt, die in leicht verständlicher Form Fragen zur Gefährdungsbeurteilung, Bereitstellung der verschiedenen Leiterbauarten einschließlich Zubehör sowie Benutzung und Prüfung von Leitern und Tritten beantwortet.



Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass mechanische Leitern nach Instandsetzung oder Änderungen, mindestens einmal jährlich, auf ihren ordnungsgemäßen Zustand von einem Sachkundigen geprüft werden.