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Regalprüfung


Inspektion, Wartung und Reparatur von Regalsystemen
nach BetrSichV § 10, DIN EN 15635 und BGR 234

 



Jährliche Inspektionspflicht für Lagereinrichtungen!

Das Thema Sicherheit in ihrem Betrieb ist wichtiger denn je. Schwere Unfälle und hohe Reparaturkosten können vermieden werden, indem Sie Schäden an Lagereinrichtungen effektiv vorbeugen!




Lagereinrichtungen / Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese Einrichtungen müssen gemäß Betriebssicherheitsverordnung § 10 von befähigten Personen kontrolliert werden.

Kommissionieren, aus- und einlagern - die vielfältigen, täglichen Arbeitsprozesse in Ihrem Lager bergen Risiken und verlangen eine hohe Sicherheit.
Im Lagerbereich kommt es immer wieder zu schweren Unfällen. Jährlich ereignen sich allein beim innerbetrieblichen Transport 230.000 Arbeitsunfälle. Nichtbeachtung von Verkehrswegen und falscher bzw. leichtsinniger Umgang mit Arbeitsmitteln sind nur zwei Beispiele für die zahlreichen Gefährdungen im Lager.

Die Betriebssicherheitsverordnung sowie der europäische Normenentwurf DIN EN 15635 verpflichten Lagerbetreiber, eine jährliche Inspektion ihrer Regaleinrichtungen durch eine fachkundige Person durchführen zu lassen.

Die Verantwortung für die Sicherheit der Mitarbeiter und den reibungslosen, sicheren Ablauf des Betriebes trägt der Unternehmer/Betreiber.
Vermeiden Sie Arbeitsunfälle und hohe Reparaturkosten durch rechtzeitiges Erkennen von Schäden.


Anmerkung:

Der Einsturz des gesamten beschädigten Regals bzw. eines Teils davon erfolgt nicht unbedingt sofort, sondern kann sich über einen Zeitraum von einigen Stunden oder gar Tage erstrecken. Die Zeit vom Anfangsschaden bis zum Einsturz hängt von der Stärke der Beschädigung eines Bauteils, der Stelle des Schadens, der Tragfähigkeit und der tatsächlichen Last auf dem Bauteil usw. ab. Fast alle Schäden an Lagereinrichtungen, die mit Paletten bestückt sind, werden von Fördergeräten verursacht, die sich in bzw. um die Lagereinrichtung herum bewegen. Die meisten Schäden entstehen durch direkte Zusammenstöße von Gabelstaplern oder von Stößen von Paletten, die von Staplern bewegt werden. Jeder Schaden vermindert die Tragfähigkeit eines Regals zu einem gewissen Grad, wodurch die Sicherheitsreserven angetastet werden. Benutzer sollte sich dieser Situation bewusst sein und die Notwendigkeit der sorgfältigen Überwachung der Regalanlage einsehen, damit sichergestellt ist, dass sämtliche Schäden entdeckt und unverzüglich und angemessen behandelt werden.

Diese Regale sind prüfpflichtig:
bullet, listenpunkt Fachbodenregale
bullet, listenpunkt Palettenregale

bullet, listenpunkt Kragarmregale
bullet, listenpunkt Einfahrregale

bullet, listenpunkt Durchfahrregale

bullet, listenpunkt Durchlaufregale

bullet, listenpunkt Mehrgeschossanlagen




Die Inspektion erfolgt bei laufendem Betrieb. Dabei führt der Regalinspekteur Sichtkontrollen durch und inspiziert die Einhaltung der Vorschriften in den Bereichen Schutzmaßnahmen, Regalbauteile und Beladung. Um die Gefahren im Lagerbereich zu verringern, verlangt die DIN EN 15635 von den Unternehmen strengere Kontrollen von Regalen.

bullet, listenpunkt Reparaturen an Regalen dürfen nur noch vom Hersteller oder Lieferanten
 durchgeführt werden oder die Reparatur muss von diesem genehmigt werden.
bullet, listenpunkt Lagerregale müssen wöchentlich auf entstandene Schäden - z.B. durch Stöße
 mit Flurförderzeugen oder Überladung – kontrolliert und die Ergebnisse
 dokumentiert werden.
bullet, listenpunkt Erkannte Schäden müssen kategorisiert, mit entsprechenden Aufklebern
 farblich gekennzeichnet und Reparaturen in wirksamer Weise rechtzeitig
 erledigt werden.

Die Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien gemäß BGR 234 gehört ebenso dazu wie die Erkennung von sichtbaren Beschädigungen, Verformungen und fehlenden Bauteilen. Was an Regalen und in welcher Weise zu prüfen ist, wird in der DIN EN 15635 genau festgelegt.

 

 

regale.jpg

Einige Prüfpunkte sind:


bullet, listenpunkt Abgleich des Regalaufbaus mit den Herstellerspezifikationen.

bullet, listenpunkt Kontrolle auf lot- und waagerechtes Aufstellen innerhalb der
 gültigen Toleranzen.
bullet, listenpunkt Abgleich der tatsächlichen Belastung mit den zulässigen Lastangaben.
bullet, listenpunkt Kontrolle auf Beschädigungen oder Verformungen nach den in der
 DIN EN 15635 festgelegten Kriterien.

bullet, listenpunkt Überprüfung auf Einhaltung von Sicherheitsabständen und
 Freiräumen der Lasteinheiten.

bullet, listenpunkt Überprüfung auf unzulässige, überlastete oder falsch eingesetzte Lastträger.
bullet, listenpunkt Überprüfung auf Vorhandensein und Funktionsfähigkeit von
 Sicherheitseinrichtungen die über die BetrSichV von der BGR 234 und
 DIN EN 15635 gefordert werden. Dieses sind z. B. Sicherungen gegen
 Herabfallen von Ladeeinheiten und Lagergut (BGR 234 Art. 4.2.4).


Inspektionsprotokoll und Inspektionsplakette:



Anhand eines Inspektionsprotokolls wird die Inspektion systematisch durchgeführt.
Diese Ergebnisse werden detailliert aufgelistet, analysiert und protokolliert.
 Am Ende der Inspektion erhalten Sie eine Inspektionsplakette.
Diese belegt die Inspektion und weist Sie gleichzeitig auf den nächsten Inspektionstermin hin.

 

Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, droht der Verlust des Versicherungsschutzes!